„Sichere” Handysignatur
Wir könne/dürfen ja in Österreich mit „Der Bürgerkarte” (also einer Smartcard mit Bürgerkartenfunktion, deren Java basierte SW nicht mehr weiterentwickelt wird; oder der Handy-Signatur) rechtsverbindliche digitale Signaturen (Unterschriften) erstellen, welche der eigenhändigen Unterschrift gleichgesetzt sind. Ja,zwischen Dir und einer rechtsgültigen Unterschrift steht nur ein per SMS übermittelter PIN. ;)
Rechtlich geregelt wurde das bisher in dem „Signaturgesetz”, das jetzt aufgrund von Änderungen auf EU-Ebene in das „Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG)” geändert wird. Dazu gibt es derzeit einen Gesetzesentwurf, der zur Begutachtung freigegeben wurde. Und da findet sich folgendes Juwel:
Willenserklärungen des Familien- und Erbrechts und eine Bürgschaftserklärung (§ 1346 Abs. 2 ABGB), die von Personen außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit abgegeben wird, werden somit nur dann der elektronischen Form geöffnet, wenn ein Notar oder ein Rechtsanwalt am Zustandekommen der Erklärung beratend beteiligt war und eine entsprechende Erklärung auch mit seiner Berufssignatur dokumentiert.
OK, das wäre jetzt noch nicht sooo schlimm, aber …
… Darüber hinaus besteht gerade im Bereich des Familien- und Erbrechts eine größere Missbrauchsgefahr durch die Weitergabe oder das Ausspähen von Autorisierungscodes (z. B. Pin-Code).
Weil sonst besteht die Gefahr des Ausspähens des Pin-Codes nicht?
Ich bewundere ja alle, die ihren privaten Schlüssel für rechtsgültige, digitale Signaturen den Servern der A minus Trust anvertrauen und nur durch einen PIN schützen.
Ach übrigens, Unterhaltsverpflichtungserklärung dürfen weiterhin digital signiert eingebracht werden, da diese nicht als formgebundenes Rechtsgeschäfts zu qualifizieren
ist. #wtf
Tagged as: a-trust, atrust, bürgerkarte, handysignatur, rant | Author: Martin Leyrer
[Montag, 20160411, 04:41 | permanent link | 1 Kommentar(e)
Interessant ist auch, dass die Notare wiedermal finanziell abgesichert werden:)
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