Umgang mit Amtskappln
Der ÖAMTC hat in der aktuellen Ausgabe einen netten Artikel zum Thema „Was welche Behörden dürfen und was nicht”, in dem beschrieben wird, welche Personengruppe was darf. In der Übersicht (auf jeden Fall auch den dazugehörigen Artikel lesen:
| Fließverkehr anhalten | Ausweiskontrolle | Führerscheinkontrolle | Organmandat/Anzeige | Aufhaltung bzw. Festnahme | Ausweispflicht für Beamte | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Verkehrspolizei | ja | ja | ja | ja | ja | Dienstnummer 1) |
| ASFINAG | ja | ja 10) | nein 2) | Ersatzmaut | nein | ja |
| Gemeinde- bzw. Stadtpolizei | ja | ja | nein 2) | ja | nein 3) | ja |
| Militärstreife & Militärpolizei | ja | nein 4) | nein 4) | nein 5) | ja 6) | nein 4) |
| Parkraumüberwachung | nein | nein | nein 9) | ja | nein | ja |
| Operative Zollaufsicht | ja 2) | ja | nein 2) | ja 8) | ja | ja |
| „Schwarzkappler” (Öff. Verkehr) | – | ja | nein | Erhöhtes Entgelt | Nur Festhaltung | ja |
| „Privatsherrifs” | nein | nein | nein | nein/ja | nein | ja |
- Der oberste Grundsatz bei Amtshandlungen sollte gegenseitiger Respekt und Höflichkeit sein
- Im Zweifel, ob es man auch wirklich von einem echten Beamten angehalten wurde, rät Hoffer, das Fenster nur einen Spalt zu öffnen und höflich die Vorlage eines Dienstausweises zu verlangen.
§ 80. (1) Wer von der Begehung einer strafbaren Handlung Kenntnis erlangt, ist zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft berechtigt.
(2) Wer auf Grund bestimmter Tatsachen annehmen kann, dass eine Person eine strafbare Handlung ausführe, unmittelbar zuvor ausgeführt habe oder dass wegen der Begehung einer strafbaren Handlung nach ihr gefahndet werde, ist berechtigt, diese Person auf verhältnismäßige Weise anzuhalten, jedoch zur unverzüglichen Anzeige an das nächst erreichbare Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes verpflichtet.
Tagged as: ausweis, behörden, recht, zuständigkeit
| Author: Martin Leyrer
[Samstag, 20090509, 15:00 | permanent link | 0 Kommentar(e)
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