Nun doch: WLAN-Verkaufsverbot!?
Da letzten Freitag vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie für uns vom WCM niemand mehr erreichbar war, haben wir heute am Telefon mit Mag. Christine Lackner, der Pressesprecherin für Bundesminister Hubert Gorbach gesprochen. In diesem Gespräch wurde uns nochmals bestätigt, dass hier nur nach dem Gesetz vorgegangen wird und die Notifizierungen seit 1999 vorgenommen werden müssen.
Laut Mag. Lackner werde dies auch seit 1999 so gehandhabt. Warum dann aber am Freitag auf einmal mehrere Distributoren UND Funknetzbetreiber von einem Mitarbeiter diesbezüglich überrascht wurden, konnte uns niemand erklären. Anscheinend wurde das Gesetz bis jetzt nicht so genau kontrolliert, wie man es vermuten könnte.
Ebenfalls eine Antwort schuldig blieb man uns auf die Frage, wie es denn nun weitergehen soll. Zur Zeit sind daher - zumindest die von Ministerium kontaktierten - Distributoren am eruieren, welche Geräte schon notifiziert wurden.
Die Liste der notifizierten Geräte ist veraltet und im Ministerium überlegt man, diese überhaupt vom Server zu nehmen. So Fr. Mag. Lackner im Gespräch mit WCM. Woher dann die Distributoren und Händler die Informationen nehmen sollen, welche Geräte sie überhaupt verkaufen dürfen, bleibt offen.
Laut dem Gesetzt dürfen die Geräte nämlich nicht in den Handel gebracht werden, wenn diese über keine Notifizierung in Österreich verfügen. Man darf gespannt sein, ob das Ministerium die Unternehmen zwingen wird, die nicht notifizierten Geräte aus den Regalen zu nehmen, bis die Notifizierung durchgeführt wurde. Welchen Schaden das für die Händler haben könnte, ist zur Zeit nicht absehbar.
Da WLAN-Geräte, zumindest nach dem Eindruck, den das bmvit erweckt, nicht in einem harmonisierten Frequenzband betrieben werden, muss VOR dem Inverkehrbringen des Gerätes dieses der zuständigen Behörde (in Österreich: das Büro für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen) zur Kenntnis gebracht werden. Hierfür reicht ein recht formloses Schreiben. Eine entsprechende Vorlage findet sich auf dem Server des bmvit. Erfolgt binnen vier Wochen kein Wiederspruch, gilt das Gerät als Notifiziert und darf verkauft werden. Verantwortlich hierfür ist entweder der Hersteller oder die für das „in den Verkehr bringen” verantwortliche Person (Distributor). Was ja eigentlich alles durchaus verständlich und auch nachvollziehbar wirkt.
Seltsam mutet hingegen an, dass das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bis letzten Freitag dies - so zumindest die von uns angesprochenen Distributoren - anscheinend kaum bis gar nicht kontrolliert bzw. eingefordert hat. Laut Fr. Mag. Lackner wurde dies aber sehr wohl getan. Merkwürdig, oder?
Verwirrend ist auch, dass diese Notifzierung nicht notwendig ist, wenn ein Gerät wie bereits erwähnt in einem harmonisierten Frequenzband betrieben wird. Nun ist aber der 2,4 GHZ Bereich - zumindest laut der vom bmvit publizierten Liste (Link siehe unten) - durch den ETSI-Standard EN 300 328-2 V1.1.2 harmonisiert. Wir arbeiten an der Auflösung dieses gordischen Knotens.
Zur Vorgehensweise des Beamten, der die Distributoren und Funknetzanbieter am Freitag diesbezüglich kontaktierte und durchwegs als äußerst unfreundlich, grob und einschüchternd beschrieben wurde, wollte Fr. Mag. Lackner keinen Kommentar abgeben, meinte aber, dass Bundesminister Gorbach davon ausgeht, dass alle seine Beamten ihren Dienst höflich und korrekt versehen. Fr. Lackner meinte auch, dass eventuelle Beschwerden über den offiziellen Weg eingereicht werden sollten, dann könnte man entsprechend reagieren. Wie dies ein Unternehmen machen soll, dem der angesprochene Beamte im Zweifelsfall auch die Lebensader (Funkknoten) abdrehen kann, sei dahingestellt.
Ist die Diskussion um die Notifizierung der Geräte (wie ist das eigentlich mit Laptops mit integriertem WLAN ? ;) ja noch einigermaßen nachvollziehbar, wird das ganze Thema wieder sehr suspekt, wenn man berücksichtigt, dass auch Funknetzbetreiber diesbezüglich kontaktiert wurden und laut eigenen Aussagen mit Abschaltung bedroht wurden, obwohl diese selber ja keine Geräte nach Österreich einbringen und daher für die Notifizierung nicht verantwortlich sind. Ebenfalls sehr seltsam mutet die Forderung nach Herausgabe von Kundendaten der Funknetzbetreiber an, die angeblich durch den Beamten bereits im Laufe der letzten Woche erfolgte. Hierzu war es bislang nicht Möglich, weitere Informationen zu erhalten, außer, dass uns der Vorfall erneut bestätigt wurde.
WCM bleibt dran und informiert sie weiter - die Geschichte ist noch nicht zu Ende.
Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität
Harmonisierte Normen unter der Richtlinie 1999/5/EG (bmvit)
WLAN-Verbot - Doch nicht so gemeint, oder schon?
Martin Leyrer, Michael Holzinger
Die Meldung finden Sie im Original unter http://www.wcm.at/story.php?id=5505
Tagged as: Eigene_Stories_+_News, WCM_Online-News | Author: Martin Leyrer
[Montag, 20030908, 16:33 | permanent link | 0 Kommentar(e)
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