Doch kein „Internet aus der Steckdose”
Martin Leyrer
Dem ÖVSV (Österreichischen Versuchsenderverband) liegen Dokumente und Messprotokolle der österreichischen Fernmeldebehörde vor, die belegen, dass der Betrieb von PLC, auch „Internet aus der Steckdose” genannt, aufgrund der verwendeten Technologie weder mit geltendem Recht, noch praktisch mit der Aufrechterhaltung des weltweiten Funkbetriebs auf Kurzwelle in Einklang gebracht werden kann.
Deshalb erging nun ein Schreiben der Fernmeldebehörde an die Linz AG, dass die festgestellten Störungen einzustellen sind.
Österreichische Funkamateure strengen bereits seit längerem auf Basis des geltenden Fernmeldegesetzes und auf Basis der völkerrechtlich verbindlichen Fernmeldevertäge der ITU (Internationale Telekommunikations-Union) aufgrund der massiven Störungen des für die internationale Kommunikation wichtigen Kurzwellenbandes die Einstellung aller PLC Versuchsbetriebe an.
Da es sich bei den Stromleitungen, die für die Übertragung der Daten genutzt werden, laut Fernmeldebehörde ein Kommunikationsnetz darstellen und die PLC-Technologie zur Übertragung der Daten breitbandig Frequenzen zwischen 2Mhz und 30Mhz abstrahlt, für die es keine Zuweisung im Frequenzband gibt, kann es nach Ansicht des ÖVSV auch technisch gesehen in Zukunft kaum eine Bewilligung geben.
Österreichischer Versuchsenderverband
Die Meldung finden Sie im Original unter http://www.wcm.at/story.php?id=5883
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[Dienstag, 20031223, 21:37 | permanent link | 0 Kommentar(e)
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