ZIVILDIENST-AUSGLIEDERUNG AUFGEHOBEN
ZIVILDIENST-AUSGLIEDERUNG AUFGEHOBEN
Der Verfassungsgerichtshof hat die
Ausgliederung der Zivildienstverwaltung
an das Rote Kreuz als verfassungswidrig
aufgehoben. Entscheidungen zum Zivil-
dienst seien „Kernaufgaben des Staates”
und dürften nicht ausgelagert werden.
\tDas Innenministerium hatte 2002 die
\tZuweisung von Zivildienern, deren Be-
\tzahlung und etwaige Aufschubbefreiungen
\tan das Rote Kreuz bzw. deren Zivil-
\tdienstverwaltungs Ges.m.b.H.übertragen.
\tZur Reparatur des Gesetzes hat die Re-
\tgierung nun bis Ende 2005 Zeit.Minister
\tStrasser: \tMan werde „alles tun, um die-
\tses hervorragend funktionierende System
\taufrecht zu erhalten”.\t
http://text.orf.at/100/115_0001.htm
\tZIVILDIENST-ENTSCHEID: Reaktionen\t
„Bedauerlich” nennt Rotkreuz-Generalse-
kretär \tKopetzky \tden VfGH-Entscheid zum
Zivildienst. Die Ausgliederung habe für
alle Verbesserungen gebracht. Kopetzky
kann sich jetzt vorstellen, dass das
derzeitige Team als eine Art Abteilung
im Ministerium eingebunden wird.\t
Caritas-Präsident \tKüberl: \tDie Abwick-
lung müsse in Zukunft „mindestens\t
ebenso so gut” sein.\t
\tDie \tOpposition \tsieht sich mit dem VfGH-
\tEntscheid bestätigt. Die SPÖ spricht
\tvon einer „schallenden Ohrfeige” für
\tdie Regierung. Die Grünen sehen einen
\tweiteren Beweis für den „losen Umgang
\tder Regierung mit der Verfassung”.
Die Meldung finden Sie im Original unter http://www.cargal.org/drupal/node.php?id=537
Tagged as: lost+found | Author: Martin Leyrer
[Mittwoch, 20041020, 15:23 | permanent link | 0 Kommentar(e)
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