Verwertungsgesellschaften und andere Blutsauger
Hier linkt die IFPI selber auf das „böse” Angebot. :)
Did anyone say „URL Injection”? ;)
Manchmal komm ich mir aber noch immer vor, als wäre ich in den 90ern des letzten Jahrtausends. TV, Radio und das Internet (WWW, E-Mail, etc.) haben die Welt zu dem sprichwörtlichen „Globalen Dorf” zusammenwachsen lassen. Und merkt man das?
Nein, die Unternehmen (allen voran die Film- und Musikindustrie) und die Verwertungsgesellschaften agieren noch immer so, als wären wir in der IT-Steinzeit. Wo ist die europäische IFPI? Warum braucht jedes Land seine eigene Verwertungsgesellschaft? Warum verkaufen die Musikverlage die Un-CDs in Europa, aber kaum in den USA?
Es wird Zeit, dass sich hier etwas ändert! DRINGEND !!!
Zumindest in Österreich besteht die Chance, dass die undurchsichtigen Aktivitäten der AKM, Austro Mechana, etc. bald ein Ende finden. Zur Zeit ist das Verwertungsgesellschaftengesetz 2005 in Arbeit, das unter anderem vorsieht:
§ 16. (1) Die Verwertungsgesellschaften haben die folgenden Dokumente in ihrer jeweils gültigen Fassung für ihre Bezugsberechtigten in geeigneter Form zugänglich zu machen:Klingt ja recht gut. Damit sollte mal geklärt werden, wo die Gelder hinfließen und dass die BMWs vor den Arbeitsstätten der Verwertungsgesellschaften (zumeist in Edel-Lagen) sicherlich nicht von dem Geld angeschafft wurden, das den Künstlern zusteht.
1. die Betriebsgenehmigung,
2. die Organisationsvorschriften,
3. die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Schließung von Wahrnehmungsverträgen,
4. die Verteilungsregeln (§ 14 Abs. 1),
5. die Regeln für Zuwendungen aus den sozialen und kulturellen Einrichtungen,
6. die jeweils für das vorangegangene Kalenderjahr unter Wahrung des Datenschutzes der Bezugsberechtigten zu erstellenden Tätigkeitsberichte.
§ 14. (1) Die Verwertungsgesellschaften haben ihre Einnahmen nach festen Regeln, die ein willkürliches Vorgehen ausschließen, an ihre Bezugsberechtigten zu verteilen (Verteilungsregeln). In den Verteilungsregeln sind kulturell hochwertige Werke im Bereich der Aufführungs- und Senderrechte nach Tunlichkeit höher zu bewerten als weniger hochwertige, Originalwerke höher als Bearbeitungen.
(2) Die Verteilung auf die einzelnen Bezugsberechtigten hat möglichst genau und nachvollziehbar zu geschehen, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
Wer wissen will, wie die betroffenen Gesellschaften auf diesen Gesetzesvorschlag reagieren, kann sich ja mal die Stellungnahmen zum Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz über Verwertungsgesellschaften (Verwertungsgesellschaftengesetz 2005 - VerwGesG 2005) reinziehen.
Lustig ist auch die aktuelle schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Verwertungsgesellschaften und Verteilungsgerechtigkeit, die inhaltlich ziemlich genau das wiederspiegelt, was ich mir zu dem Thema denke und was mir an dem Thema sauer aufstößt. Mal sehen, was dabei herauskommt.
BTW - Warum wird ein Großteil der Dokumente im Parlament noch immer in Word geschrieben, ausgedruckt und dann wieder gescannt? Bei den Stellungnahmen zum Verwertungsgesellschaftengesetz 2005 ist mir das wieder aufgefallen. Das ist doch krank!
Tagged as: Ein_Tag_im_Leben | Author: Martin Leyrer
[Samstag, 20050716, 21:38 | permanent link | 0 Kommentar(e)
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