Aber so wars ja gar nicht gemeint ...
Du weißt, Du hast als Partei ein Problem, wenn selbst der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt – von dem man sonst NIE etwas hört – meint, dass Dein Gesetzsvorschlag bedenklich sei.
So geschehen mit dem Demokratiepaket. Dieses sollte uns unter anderem die Möglichkeit geben, per Bürgerkartenfunktion den Antritt einer Partei bei Nattionalratswahlen zu unterstützen (natürlich erst nach der nächsten Nationalratswahl).
Der Verfassungsdienste meinte nun aber zu dem Demokratiepaket:
… Bürger, die sich an einer neu geschaffenen Bürgeranfrage, an Bürgerinitiativen oder Volksbegehren beteiligen, eine Vormerkung im geplanten Zentralen Wählerregister bekommen sollen.
… Der Verfassungsdienst kritisiert nun, dass damit Informationen gesammelt werden, dass ein bestimmter Wähler an einem bestimmten direktdemokratischen Instrument teilgenommen hat. Durch die zentrale Verarbeitung dieser Informationen werde zumindest technisch das Potenzial dafür geschaffen, dass durch die Kumulations- und Kombinationsmöglichkeit von „Vermerken” Rückschlüsse auf die politische Partizipation von Personen oder Gruppen von Personen gezogen werden können.
Und jetzt holen wir die nassen Fetzen raus, weil:
ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf, der gemeinsam mit seinem SPÖ-Kollegen Josef Cap den Gesetzesentwurf ausverhandelt hat, versichert in der Freitag-Ausgabe der „Vorarlberger Nachrichten”: „Das ist nicht die Intention.”
Sg. Hr. Kopf und Hr. Chap, für € 8.160 bzw. € 13.872 (Klubobmanbezüge) MONATLICH (brutto und 14x) erwarte ich mir als Steuerzahler und Bürger von Abgeordneten, dass ein von ihnen verhandelter Gesetzesvorschlag bereits so ausgearbeitet ist, dass dessen Intention klar und eindeutig ist.
Ich merke mir das für die Nationalratswahl am 29. September 2013!
Tagged as: datenschutz, demokratie, politik, rant, spö, övp | Author: Martin Leyrer
[Samstag, 20130406, 17:41 | permanent link | 0 Kommentar(e)
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