ELGA Version 0.1
Zunächst besteht nur die Möglichkeit, über die ELGA-Teilnahme zu entscheiden. Ab Herbst 2014 werden die ELGA-Funktionen „e-Befunde” und in der Folge „e-Medikation” für die Bürgerinnen und Bürger selbst sowie ihre behandelnden und betreuenden Gesundheitsdiensteanbieter nutzbar.
Klingt das nur für mich „Test-/Pilotphase mit Produktionsdaten? Hr. Zeger von der Arge Daten meint dazu: Selbst wenn die optimistischen Prognosen des Gesundheitsministeriums halten, ist mit der sinnvollen Verwendung von ELGA-Daten erst ab 2022 zu rechnen.
Wer an ELGA nicht teilnehmen möchte, kann elektronisch oder schriftlich einen gänzlichen oder teilweisen Widerspruch („opt out”) bekannt geben. Nähere Informationen finden sich auf www.gesundheit.gv.at und www.elga.gv.at.
Online-Formular für den Ausstieg aus ELGA (Ausfüllhilfe der Arge Daten (PDF) ). Weitere Informationen und alternative Varianten zum ELGA-Widerspruch bei der Arge Daten.
Für die Gesundheitsversorgung hat man nichts zu befürchten. Im ELGA-Gesetz wird garantiert, dass alle Personen, die nicht an ELGA teilnehmen denselben Versorgungsstandard erwarten können.
Erziehungsberechtigte können das „OptOut” für ihre Kinder machen. Die Grenze ist jedoch der 14. Geburtstag. Danach müssen/dürfen die Kinder sich aus ELGA selbst abmelden (ganz so wie beim Religionsunterricht).
1 … Bin ich der Einzige, der bei „Gesundheitsdaten” und „GmbH” eine ungutes Gefühl bekommt? Hr. Zeger von der Arge Daten meinte dazu: „Laut ELGA-Gesetz gibt es keine zentrale verantwortliche Stelle, im Falle eines Missbrauchs besteht für die Patienten die Gefahr zwischen den verschiedenen „ELGA-Systempartnern” hin und her geschickt zu werden.
Tagged as: elga, fail, rant | Author: Martin Leyrer
[Sonntag, 20140202, 13:27 | permanent link | 0 Kommentar(e)
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