Kniefall der österreichischen Bundesregierung vor der Medienlobby
Wie die Quintessenz schön zusammenfasst, haben die Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP anscheinend besucht von den Lobbyisten der IFPI und Co. bekommen und einen Abänderungsantrag zum Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) gestelt, der die „Sicherheitsbehörden berechtigt, von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste und sonstigen Diensteanbietern Auskunft zu verlangen über Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses, Internetprotokolladresse (IP-Adresse) zu einer bestimmten Nachricht und den Zeitpunkt ihrer Übermittlung sowie Namen und Anschrift eines Benutzers, dem eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war”.
Parlinkom berichtet: Die Änderungen des Sicherheitspolizeigesetzes, des Grenzkontrollgesetzes und des Polizeikooperationsgesetzes wurden in der Fassung eines S-V-Zusatz- bzw. Abänderungsantrages wurden im Rahmen einer getrennten Abstimmung jeweils mehrheitlich angenommen.
„Schöne” Zitate aus der der Abstimmung vorhergehenden Diskussion:
Abgeordneter PARNIGONI (S) wies die Behauptung als tatsächlich unwahr zurück, Handys könnten ohne richterliche Genehmigung abgehört werden.
Abgeordneter KÖSSL (V) stimmte Abgeordnetem Parnigoni zu und sprach von einer Fehlinterpretation der vorliegenden Gesetzesänderung durch Abgeordneten Pilz. In einem Abänderungsantrag der Regierungsparteien zum Sicherheitspolizeigesetz geh es vielmehr darum, den Empfehlungen des Datenschutzrates Rechnung zu tragen, erläuterte Kößl. Ein Mehr an Datenschutz und ein Mehr an Kontrolle sei der zentrale Inhalt dieses Abänderungsantrages.
In einer tatsächlichen Berichtigung stellte Abgeordneter Mag. MAIER (S) fest, dass es falsch sei, dass dieses Gesetz erlaube, ohne richterlichen Befehl Telefone abzuhören. Durch den Einsatz des Rechtsschutzbeauftragten wurde ein Beitrag für mehr Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit geleistet.
Abgeordneter PARNIGONI (S) brachte zunächst einen S-V-Abänderungsantrag zum Sicherheitspolizeigesetz ein. Mit diesen Maßnahmen, wodurch u.a. gewaltbereite Fußballfans aus dem Verkehr gezogen werden können, sollen garantieren, dass die EURO 2008 friedlich abläuft. Außerdem enthält das Gesetz noch die die Sexualstraftäterdatei, die Wegweisedatei sowie verbesserte Datenschutzbestimmungen. Was die Frage der Standortfeststellung von Handybenutzern betrifft, so sei dies nur dann möglich, wenn die Gesundheit oder das Leben eines Menschen in Gefahr ist, z.B. wenn jemand einen Bergunfall hatte oder einen Selbstmord ankündigt.
Tagged as: IPRED2 , privacy, rant, vds | Author: Martin Leyrer
[Freitag, 20071207, 07:53 | permanent link | 0 Kommentar(e)
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