Problemfall Handy-Werbung -- insbesondere jene der SPÖ
Den Auftakt macht 3 mit seinen neuen Werbeplänen:
Den größten Vorteil von Mobile Marketing sieht Thoma [„3”-Chef, Anm.] in der zielgruppenspezifischen Ansprache. So könnten Werbekunden nach Alter, Geschlecht und Postleitzahl selektieren. Ein weiteres Profiling wäre technisch möglich, rechne sich zur Zeit aber noch nicht. Dass „3”-Kunden künftig mit Werbebotschaften zugespamt werden, sei nicht zu befürchten. Hier gehe es lediglich um das Schalten von Werbeflächen am Handy.
Na, liebe 3-Kunden, was haben wir bei der Anmeldung alles angegeben, was in Zukunft für zielgruppengenaue Werbung verwendet werden kann.
Nicht viel besser positioniert sich die SPÖ in Wien. Die schrammt haarscharf an der Legalität entlang (das letzte Wort ist da noch nicht gesprochen):
Die für Verstöße gegen das Telekommunikationsgesetz zuständige Fernmeldebehörde ist nach Anzeigen mittlerweile tätig geworden, die Oppositionsparteien fordern rechtliche Konsequenzen und die ARGE-Daten konstatiert eine verbotene Kampagne. An drei Tagen der vergangenen Woche hatten 70.000 Wiener einen Tonbandanruf mit der Stimme von SP-Bürgermeister Michael Häupl erhalten.Den Vogel schießt aber für mich die SPÖ mit Ihrer Aktion „Lade deine Freunde zur Wahl einer neuen Politik ein!” ab:
Erinnere auch deine Freunde an die neue Wahl! Wenn du in den beiden Feldern Name und Handynummer deiner Freunde angibst, bekommen sie am 28.September automatisch ein Wahlerinnerungs-SMS zugeschickt.
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Du möchtest noch mehr Freunde daran erinnern, wie wichtig es ist am 28. September die neue Politik der SPÖ zu wählen? Lade einfach eine entsprechende CSV-Datei hoch.
Nachdem der Empfänger der SMS nirgends zustimmen kann/muss stellt die von der SPÖ unverlangt versendete SMS-Nachricht nicht nur eine unzulässige Zusendung einer elektronischen Post zu Werbezwecken ohne vorherige Zustimmung des Empfängers dar (Übertretung nach § 101 TKG), sondern auch eine grobe Belästigung des betreffenden Benützers (Übertretung nach § 75 Abs 1 Z 2 TKG). Ob die SPÖ das weiß?
Die Arbeiterkammer meint dazu:Unerbetene Werbung per Telefon oder Fax sowie per elektronischer Post (einschließlich SMS) an Verbraucher ist in Österreich ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers bzw. Empfängers grundsätzlich verboten (bei Verwaltungsstrafe bis zu 37.000,–).
Erhalten Sie eine solche Werbung, können Sie dies schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) der Fernmeldebehörde für OÖ und Salzburg anzeigen (Freinbergstraße 22, 4020 Linz, Tel. 0732/7485, Fax 0732/7485-19, E-Mail: fb.linz@bmvit.gv.at ). Die Anzeige sollte (wenn bekannt) folgende Daten enthalten:
- Ihren Namen, Adresse und Telefonnummer
- Tag und genaue Uhrzeit des Anrufs/der SMS
- genauen Inhalt der Werbung
- Name, Anschrift und weitere bekannte Daten der werbenden Firma
- Name des Gesprächspartners
- Umstand, dass Sie keine Zustimmung zu dieser Telefonwerbung gegeben haben
Tagged as: datenschutz, ecg, handy, politik, privacy, spö, werbung | Author: Martin Leyrer
[Sonntag, 20080921, 18:39 | permanent link | 0 Kommentar(e)
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