Grundrechtseingriffe in Österreich - Zweierlei Maß
Dieser Tage zeigt sich wieder einmal schön, mit welch unterschiedlichem Maß in Österreich gerechnet wird:
Brisante Details um die eingestellten Ermittlungen in der Causa Eurofighter treten zutage: Die Konten des ehemaligen FPÖ-Bundesgeschäftsführers und späteren EADS-Lobbyisten Gernot Rumpold wurden nicht einmal geöffnet, berichtet die Wiener Stadtzeitung „Falter”.
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Der Grund für die Zurückhaltung laut Staatsanwaltschafts-Sprecher Thomas Vecsey: „Es gab keine ausreichende Verdachtslage, die so einen Grundrechtseingriff bei den Rumpolds gerechtfertigt hätte”.
… sorgen noch zwei Bestimmungen in der Gesetzesvorlage von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) für Aufregung. Diese räumen der Polizei die Ermächtigung zu (Haus-)Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung ein, wenn darin illegale Ausländer vermutet werden. Das wäre überdies künftig bereits der Fall, wenn angenommen werden kann, dass mindestens ein Fremder – nicht wie bisher fünf – im Raum sind.
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Das bedeutet, die Polizei darf Grundstücke, Räume, Arbeitsstätten, aber auch Lkw durchsuchen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen die Annahme gerechtfertigt erscheint, dass darin mindestens ein Fremder ist, der sich illegal in Österreich aufhält. […] Aus einem Betretungsrecht wurde ein Durchsuchungsrecht.
Während also die Polizei einfach Wohnungen durchsuchen darf, weil sie „glaubt”, dass sich dort ein „Fremder” versteckt, sind sechs Millionen Euro kein Grund, ein Konto einzusehen.
Alle Tiere sind gleich, Aber manche sind gleicher.
- derstandard.at: Justiz verzichtete auf Kontenöffnung bei Rumpolds
- Neues Fremdenrecht: Polizei darf in Wohnung
Tagged as: grundrecht, politik, rant | Author: Martin Leyrer
[Mittwoch, 20110406, 20:12 | permanent link | 0 Kommentar(e)
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