Principiis obsta! (wieder mal)
ÖVP im Februar 2011 zur Vorratsdatenspeicherung:
Im (umstrittenen) Gesetzesentwurf ist die rechtliche Situation folgendermaßen geregelt: Die Vorratsdaten müssen sechs Monate gespeichert bleiben und werden „ausschließlich aufgrund einer gerichtlich bewilligten Anordnung der Staatsanwaltschaft zur Aufklärung und Verfolgung von schweren Straftaten“ freigegeben. … Genau dort setzt das ÖVP-geführte Justizministerium mit seiner Kritik an: Erstens sei diese Bestimmung vermutlich anfechtbar, weil der Widerspruch zwischen der Formulierung „schwere Straftat“ und der Mindeststrafe von einem Jahr zu groß sei.ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) im April 2011:
„Unter genau geregelten Voraussetzungen und bei Verdacht schwerwiegender Kriminalität kann die unabhängige Justiz zugreifen, kontrollieren und ermitteln.”Christian Auinger vom Justizministerium im September 2012 zur Vorratsdatenspeicherung (via @socialhack):
Ebenfalls angeschnitten wurde von Auinger das Thema der Auskunftspflicht von Internetprovidern bei illegalen Downloads. […] „Die wesentliche politische Frage ist aber, ob man hier Vorratsdaten verwenden wird können oder nicht. Nach meiner Ansicht wird es ohne wohl nicht viel bringen.”
Um mit fefe zu sprechen: DAMIT konnte jetzt aber wirklich niemand rechenen!!!!!!
P.S.: Nicht vergessen, sowohl ÖVP als auch SPÖ haben die EG-Richtlinie Nummer 2006/24/EG zur Data-Retention am 14. Dezember 2005 verabschiedet.
Tagged as: rant, raubmordkopie, urheberrech, vds, überwachung | Author: Martin Leyrer
[Montag, 20121015, 18:11 | permanent link | 0 Kommentar(e)
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