Datenklau -- Wir wern kan Richter brauchen
Beim Maturareisen-Veranstalter X-Jam wurden Klassensprecherdaten gestohlen, wie der Kurier berichtet.
Und so wie es aussieht, wird auch dieser Datenklau wieder „österreichisch gelöst”. :(
Es gibt keine Anzeige, weder bei der Polizei noch bei der Staatsanwaltschaft”, erklärt Tunkel Ex-GF der [X-JamSplashline, Anm. & Korrektur 2014-12-07]
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Die Sache ist nur zwischen TUI und mir.
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derzeit laufen Verhandlungen mit der TUI, bei denen eine außergerichtliche Lösung für den Datenklau gefunden werden soll
Hallo? Keine Anzeige? Eine „Privatsache” zwischen den Ex-GF der X-Jam Splashline und dem aktuellen Splashline Besitzer TUI? Nachdem Daten Dritter gestohlen wurden? Wie bitte?
Gemäß § 33 DSG 2000 gebühren, wenn durch die Sicherheitslücke vertrauliche Daten unbefugten Personen zugänglich gemacht werden, ein immaterieller Schadenersatz bis zu 20.000,- Euro pro Betroffenem. Möchte ein Betroffener/eine Betroffene ev. klagen?
Zusätzlich droht gemäß § 52 Abs. 2 DSG 2000 Betreibern, die Sicherheitsmaßnahmen „gröblich” außer Acht lassen, eine Verwaltungsstrafe bis 10.000,- Euro.
Darüber hinaus verlangt § 24 Abs. 2a DSG 2000, dass Betroffene bei systematischen Datenschutzverletzungen zu verständigen sind. Ich hätte nicht gehört, dass X-Jam oder TUI dies getan hätten.
Da fragt man sich schon, was die seit Jänner existierende Datenschutzbehörde macht. Datenverlust dürfte in Österreich immer noch als Kavaliersdelikt betrachtet werden.
P.S: Wie kann es sein, dass ein (Ex-)Geschäftsführer eines Unternehmens auch 2014 noch immer umgestraft von sich behaupten kann, keinerlei Technologiekenntnisse „Und ich selber kann nicht einmal mein Handy entsperren
” zu besitzen?
P.P.S: Mittlerweile hat der Kurier seine Meldung überarbeitet:
… wurde eine Anzeige wegen Datendiebstahls nach dem Datenschutzgesetz erstattet, erklärt deren [X-Jam, Anm.] Verkaufsleiter Thomas Kroupa.
Tagged as: chaos, datenschutz, rant | Author: Martin Leyrer
[Mittwoch, 20141203, 19:06 | permanent link | 1 Kommentar(e)
S.g. Herr Leyrer,
dürften wir Sie der Ordnung halber nur darum ersuchen, die bereits im Ursprungsartikel falsch erwähnte Jobbetitelung von Herrn Tunkel anzupassen:
Herr Tunkel war, ist und wird es auch nie GF/Eigentümer oder Mitarbeiter von DocLX bzw. X-JAM sein.
hier ist mehrmals seine Herkunft im Artikel falsch ausgewiesen. ("Ex-X-JAM Chef, etc.)
bitte um Korrektur
danke
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