Nicht alle Downloads sind illegal
Am 2. Juni ist eine Novelle zum Urheberrecht in Begutachtung gegangen. Neben der (eigentlich überholten) Festplattenabgabe und dem (Gesetz statt robots.txt) „Leistungs”schutzrecht schränkt es erneut das Recht auf Privatkopie ein.
Hier dürften sich die Lobbyisten, die sich PR-technisch gerne unter „KunstHatRecht” präsentieren, bei den Ministerien aber gerne einzeln (Ruiss mit Literar-Mechana, Austro-Mechana, AKM, VAM, VBK, …) auftreten, wieder mal gegenüber den in der Minderzahl befindlichen Vertretern der Konsumenten durchgesetzt haben.
Und nicht vergessen – Kunst hat Recht hatte bei ihrem ersten Auftritt auch Zugriff auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung gefordert, um Urheberrechtsverletzungen zu Ahnden (diese Forderung nach heftigem Gegenwind jedoch vorläufig mal gestrichen). Mal schaun, wie lange es diesmal dauert, bis sie den Zugriff im Rahmen der VDS2 erneut fordern.
Das schöne ist aber, dass es trotz all der Bemühungen von KunstHatRecht und deren Geldgebern immer noch wunderbare, legale Downloadquellen gibt, für deren Speicherung man auch keine Festplattenabgabe zahlen muss.
So gibt es etwa zu jeder South by Southwest (SXSW) Konferenz auch einen begleitenden Torrent, der die legal im Rahmen des Festivals bereitgestellten Songs zum einfachen, legalen Download bereit stellt. In den 11 Jahren des Bestehens sind so 11.000 Nummern (55 GB) zusammen gekommen.
Und dann gibt es zum Beispiel auch noch den ccMixter, der viel gute Musik unter einer Creative Commons Lizenz bereit stellt.
Lassen wir uns also das Herunterladen nicht verbieten. Auch wenn es Hr. Ruiss nicht gefällt.
Tagged as: downloads, festplattenabgabe, gesetze, rant, torrent | Author: Martin Leyrer
[Samstag, 20150606, 20:57 | permanent link | 0 Kommentar(e)
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