Die Grünen: Für „Gleichberechtigung”?
Als Kommentar auf meinen letzten Blogeintrag „Und wieder ein potentieller WählER weniger …” hat mich Stephan auf das Grundsatzprogramm der Grünen vom Juli 2001 [sic!, so alt] aufmerksam gemacht.
Hat man sich das einmal durchgelesen, so kann man es nur noch faszinierend finden, mit welch gespaltener Zunge etwa Grünen-Chefin Eva Glawischnig sprechen kann. So wird sie in der Presse zum Thema „giftgrüne Brennnessel” mit den Worten man wolle damit auf „echte Ungerechtigkeiten” bei der Gleichstellung aufmerksam machen. Derzeit sei es um die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Österreich nicht gut bestellt.
zitiert.
Liest man sich allerdings das Grundsatzprogramm der Grünen durch, so muss die im Interview erwähnte „Gleichberechtigung” schon fast mit der Lupe suchen. Im Kapitel „3.6. Frauenpolitik – Genderpolitik” (jup, keine Gleichberechtigung im Titel) wird zwar im ersten Absatz noch das Feigenblatt in Form des „gleichberechtigten Zusammenlebens der Geschlechter” hochgehalten, ab dann geht es aber eigentlich nur mehr um „Frauenpolitik”.
Interessant auch, dass im Kapitel „3.7. Lebensentwürfe und Beziehungen” zwar alle möglichen Alternativen zur „klassischen” Vater-Mutter-Kind(er)-Familie aufgeführt werden, der alleinerziehende Vater allerdings nie auch nur angedacht, angedeutet oder erwähnt wird.
Aussagen wie Es [das Familienrecht, Anm.] hat von der Gleichwertigkeit aller Menschen auszugehen und gezielt gegen Rollenzuschreibungen, Hierarchien und Repression zu arbeiten. Familienförderungen haben beim Kind anzusetzen und sind nicht zur Förderung bestimmter Lebensmodelle zu verwenden.
wirken da geradezu verhöhnend, wenn man sich beispielsweise ansieht, dass laut Statistik Austria 2008 in Österreich 106.200 allein erziehende Mütter aber nur 8.300 alleinerziehende Väter erfast wurden. Diese „Ungleichwertigkeit” habe ich bis jetzt noch keine Grüne thematisieren gehört.
Das beim (verabscheuungswürdigen) Thema „Gewalt in Beziehungen” wie selbstverständlich wieder nur von Gewalt an Frauen und Kindern ausgegangen wird (Frauenhäuser, …) erscheint da fast schon „normal”.
Während ich die Motivation für das Kapitel 3.6 und Teile von 3.7 zumindest noch marginal nachvollziehen kann, steige ich bei dem folgenden Absatz auf Seite 58 aus:
Im Kindschaftsrecht ist klarzustellen, dass die Person (die Personen), mit denen das Kind im Alltag zusammenlebt, auch die Entscheidungsverantwortung trägt (tragen). Modelle wie die gemeinsame Obsorge nach einer Trennung der Eltern lehnen wir Grüne ab, sie sind nicht zum Wohle des Kindes, sie fördern das Risiko auf zusätzliche Auseinandersetzungen und Machtkämpfe.
Dass eine derartige, überholte, pauschalisierende und männerfeindliche Aussage (siehe Statistikzahlen weiter oben) noch immer im Grundsatzpapier der Grünen steht überrascht mich jetzt doch sehr. Sogar Justizministerin Bandion-Ortner hat erkannt, dass es in diesem Bereich Verbesserungsbedarf gibt:
Beim Thema Obsorge gebe es „zumindest Diskussionsbedarf”, sagt Bandion-Ortner mit Blick auf die Beschwerden von Scheidungs-Vätern, die mehr Kontakt zu ihren Kindern fordern: „Im Vordergrund sollte das Wohl des Kindes stehen und das Kind hat nun einmal Anspruch auf beide Elternteile.”
Probleme ortet Bandion-Ortner bei der Durchsetzung des Besuchsrechts für Väter (in Ausnahmefällen auch Mütter) nach Scheidungen. Sie verweist auf Fälle, in denen Kinder den Vätern „vorenthalten” würden (etwa unter dem Vorwand, das Kind sei zur vereinbarten Besuchszeit krank oder abwesend), um Unterhaltszahlungen zu erzwingen.
Und auch die Evaluationsstudie zum KindRÄG 2001 (beauftragt durch das Bundesministerium für Justiz) wird von den Grünen einfach ignoriert, obwohl es dort heißt:
Positive Auswirkungen [der gemeinsamen Obsorge, Anm.] sind vor allem die schnellere Beruhigung des Konfliktniveaus, weniger Konflikte um die Ausübung des Besuchsrechts, hohe Zufriedenheit mit der Obsorge beider Elternteile, häufigere Kontakte der Kinder mit dem getrennt lebenden Elternteil, eine zehn mal niedrigere Kontaktabbruchsrate als bei alleiniger Obsorge, der getrennt lebende Elternteil übernimmt quantitativ und qualitativ mehr elterliche Aufgaben und Verantwortung, mehr Austausch zwischen den getrennt lebenden Eltern, positive Auswirkungen auf die Zahlung des Kindesunterhalts (pünktlicher, Höhe wird eher als angemessen erlebt)…
Aber es ist halt einfacher, vom „Wohle des Kindes” im Grundsatzpapier zu schwafeln, als auch tatsächlich dafür einzutreten.
Das Traurige ist, es gibt allerdings kaum Alternativen zu diesem männerhassenden Haufen. Die Männerpartei ist zu unbedeutend um etwas zu bewegen und die FPÖ, BZÖ oder wie immer der Haufen gerade heißt, ist aus so vielen anderen Gründen nicht wählbar, dass sie sich noch so sehr dieses Themas annehmen können, bei mir haben sie keinen Meter.
Also so sich die Grüninnen nicht besinnen und realisieren, dass sie auch von Männern und Vätern gewählt werden wollen, wird es wohl eine andere Partei werden müssen. Wobei ich mich ja frage, wie es die Männer in der Partei aushalten, ich könnte das nicht.
So, jetzt ist mir leichter.
Tagged as: gleichberechtigung, grüne, politik, rant | Author: Martin Leyrer
[Dienstag, 20100209, 00:49 | permanent link | 0 Kommentar(e)